Registrierung im Marktstammdatenregister

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Im MaStR müssen ab sofort alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden. In Zukunft soll das Register alle der rund zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-33124

Ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Wenn Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war haben Sie eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2021
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.

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